Jugendpsychiater bzw. Jugendlichenpsychiater in Berlin
Die Versorgung von Jugendlichen mit psychischen Störungen kann durch einen Jugendpsychiater /In (Facharzt/in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie) erfolgen.
Alle Leistungen sind in der Grundversorgung enthalten. Das bedeutet, dass jeder privat oder gesetzlich Versicherte die Möglichkeit hat, ohne weitere Zuzahlung oder Überweisung den Arzt direkt aufzusuchen.
Das Jugendalter wird vom 13. bis 18. Lebensjahr konzipiert, wobei in Ausnahmefällen auch Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr versorgt werden können.
Die Diagnostik und Therapie durch einen Jugendpsychiater /in könnte dann erforderlich sein, wenn beispielsweise eine der folgenden Störungen abgeklärt werden sollte:
- Psychische Probleme nach akuten Belastungen oder nach traumatischen Ereignissen
- Konzentrations/Aufmerksamkeitsprobleme
- Umschriebene Entwicklungsstörungen (Teilleistungsstörungen), Schulprobleme
- Störungen der emotionalen Entwicklung,
- Depressionen
- Ängste
- Zwänge
- Essstörungen wie Anorexia nervosa, Bulimia nervosa und Adipositas
- Psychosomatische Beschwerden und reaktive seelische Probleme bei chronischen Erkrankungen
- Verhaltensschwierigkeiten im Sinne einer Störung des Sozialverhaltens
- Tic-Störungen